Planfeststellungsverfahren für B469 wird kontrovers diskutiert - Bericht aus dem Gemeinderat

28. November 2020

Liebe Freunde und Mitglieder der SPD Der Mitgliederbrief des Gemeindeverbandes Bachgau wurde von Erwin Glawion in der letzten Woche per Mail versandt. Wer nicht an unseren E-Mail Verteiler angeschlossen ist, den Brief aber nachlesen möchte, kann ihn gerne auf unserer Home Page abrufen.

Was tut sich sonst noch so? Am 19.11. fand eine Sitzung des Ferienausschusses statt. Im öffentlichen Teil war das Hauptthema das Planfestellungsverfahren zum Ausbau der B469. Die Gemeindeverwaltung hatte aus Sicht des Marktes Großostheim eine Stellungnahme vorbereitet, die beschlossen wurde. Die vorliegende Planung zum Ausbau der B469 zwischen den Anschlussstellen Stockstadt und der Anschlussstelle Großostheim ist eine Bestandserhaltungsmaßnahme. Sie umfasst die grundhafte Erneuerung des Oberbaus, die Verbreiterung der Fahrstreifen, die Verbreiterung des Mittelstreifens sowie den Anbau von Seitenstreifen. Innerhalb dieses Bauabschnittes sind 8 Bauwerke zu erneuern. Davon eine Unter- und Überführung im Gemeindegebiet Großostheim.Hierbei handelt es sich nicht um eine Kapazitätserhöhung, da die B 469 nach der Maßnahme genauso viele Fahrspuren haben wird, wie davor, sondern um einen Sicherheitsausbau in Form einer Erhaltungsmaßnahme. Nun hat die Verwaltung folgende Eingaben bezüglich des Planfestellungsverfahrens gemacht - Hier ein Auszug der Eingaben: Lärmprognose Der Vorhabenträger hat ergänzend den Nachweis zu führen, dass insbesondere aus der Summenbelastung der Lärmquellen keine die Gesundheit gefährdenden Grenzen überschritten werden Waldflächen Dem Markt Großostheim soll die verlorene Waldfläche im Unterwald eins zu eins wertgleich als Eigentumsfläche zu ersetzen. Die Aufforstung soll durch die gemeindliche Forstverwaltung selbst organisiert werden. Hierfür hat der Vorhabenträger die Kosten für die Aufforstung und ggf. erforderliche Zäunung, sowie Folgekosten für die Sicherung der Kultur zu übernehmen. Der dem Markt Großostheim voraussichtlich entgangene Gewinn für die zu rodenden Flächen ist in die Zukunft hinein aufgezinst zu erstatten. Hierbei darf die schlechte Holzmarktlage nicht zu Lasten des Marktes Großostheim gehen. Erhöhte Unterhalts- und Verkehrssicherungskosten die durch den Eingriff in die stabilen Waldränder entstehen sind vom Vorhabenträger zu übernehmen, bis die ursprünglicher Stabilität wieder gegeben ist und die erhöhte Windbruchgefahr durch das Entfernen der stabilen Waldränder ist angemessen zu vergüten. Jede Handlung durch welche die Produktionskraft des Waldbodens vernichtet oder wesentlich geschwächt oder durch welches der Waldboden beseitigt wird ist zu unterlassen oder hierfür im Nachgang ein Ausgleich zu schaffen.

Baustraßennutzung Der Vorhabenträger hat aufzuzeigen, mit welcher Anzahl von Fahrverkehren für LKW und PKW zu welchen Tages- und Nachtzeiten zu rechnen ist. Der Vorhabenträger hat sicherzustellen, dass eine Zu- und Abfahrt nicht über die Babenhäuser Straße und die Bauhofstraße erfolgt. Der Vorhabenträger hat sicherzustellen, dass der dann neu gebaute Landwirtschaftlich- und Rad verkehrlich befahrene Verbindungsweg nicht von Baustellenfahrzeugen genutzt werden darf. Andernfalls sind anfallende Sanierungskosten zu tragen.
Unterführungen: Die Unterführung ist mindestens mit einer lichten Weite von 7,50 m und einer lichten Höhte von 6,0 m auszubauen um den Wildwechsel zu verbessern. Die Zuwege im Unterwald dürfen nur Montag bis Freitag und zur Tageszeit (6:00 -22:00 Uhr) genutzt werden, da sonst keine Ausübung der Jagd mehr möglich wäre. Kleinklimatische Verhältnisse und CO2 Speicherung: Zur Einhaltung der geplanten Klimaschutzziele nach dem Klimaschutzgesetz soll der Kommunalwald vor Ort der Gemeinde zugeteilt werden damit eine CO2 Bindung möglichst am Ort der Entstehung erfolgen kann. Außerdem hat der Vorhabenträger mit dem Markt Großostheim ein Einvernehmen in Bezug auf die geplante Änderung für die Versickerungen im Verhältnis zum gültigen Flächennutzungsplant herbeizuführen. Insgesamt ist der Umbau der B469 doch ein sehr komplexes Thema, das zu lebhaften Diskussionen führt. Umwelt Bewusstsein versus individual Mobilität. Wir sind der Meinung das eine alleinige Reduzierung der Geschwindigkeit auf Tempo 80 in diesem Abschnitt, keine ausreichende Sicherheitsmaßnahme ist. Der Unfallschwerpunkt muss, auch zur Absicherung unserer Feuerwehr, entschärft werden. Ob nach der Umbaumaßnahem schneller gefahren werden kann oder nicht- das ist für unsere Fraktion erst mal zweitrangig. Gleichzeitig ist es unser Ziel soweit wie möglich Umweltschäden zu verhindern. Unnötiger Flächenverbrauch muss reduziert werden und Ausgleichsmaßnahem sind zeitnah und vor Ort zu schaffen. Der Wald ist und bleibt ein wichtiger Faktor in der Ökobilanz. Dem heißt es trotz allem Sicherheitsbewusstsein Rechnung zu tragen. Hier sehen wir unsere Verantwortung für Mensch, Tier und Umwelt.

Bettina Göller SPD-Fraktionssprecherin

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