Neuer Vorstand im Unterbezirk gewählt - Doppelspitze mit Martina Fehlner und Rafael Herbrik

06. Juli 2021

Liebe Freunde und Mitglieder der SPD Am 3.7.2021 fand in Stockstadt der ordentliche Unterbezirksparteitag mit Neuwahlen der SPD statt. Nach der Begrüßung durch unsere Unterbezirksvorsitzende Martine Fehlner und Grußworte durch den OV Vorsitzenden aus Stockstadt und Manuel Michniok vom Stadtverband Aschaffenburg, war Florian von Brunn, der neue SPD Landesvorsitzende am Rednerpult. Er erläuterte die momentanen Probleme im Freistaat Bayern während der Corona Krise und zeigt auf, wo die SPD im Landtag ihre Arbeitsschwerpunkte setzt. Danach folgten die Rechenschaftsberichte der Unterbezirksvorsitzenden, der Kassiererin und der Revisoren. Hartwig Loh von der AG 60 + berichtete über die negativen Auswirkungen der Pandemie, insbesondere für die älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger. Der Vorstand wurde danach einstimmig entlastet. Anschließend stimmte der Parteitag einstimmig für eine Satzungsänderung die zukünftige eine Doppelspitze im Vorstand des Unterbezirks möglich macht. Martina Fehlner und Rafael Herbrig wurden dann als neuer Doppelvorstand gewählt. Des Weiteren wurden 8 Beisitzer gewählt. Sophie Peter ist weiterhin Kassiererin für den Unterbezirk. Alle weiteren personellen Besetzungen des Unterbezirks werde ich demnächst mit Namen hier veröffentlichen. Kurz und knapp erklärt: WISSEN FÜR DIE WESTENTASCHE: DAS LIEFERKETTENGESETZ KOMMT:Damit endet die Verantwortung von Unternehmen künftig nicht mehr am Werkstor. Warum? 152 Millionen Kinder in Kinderarbeit und 25 Millionen Menschen weltweit in Zwangsarbeit Seit 2011 fordern die Vereinten Nationen ein Ende dieser Ausbeutung. Seit 2016 gibt es in Deutschland eine freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen. Doch weniger als 20% kommen bisher ihrer Sorgfaltspflicht nach. Daher jetzt das Gesetz. Was wird geregelt? Bemühungspflicht = Unternehmen müssen durch diese 4 Schritte ihr Bemühen nachweisen, alles dafür getan zu haben, damit die Ausbeutung von Mensch und Natur durch ihre Produkte gestoppt wird:
1.Gefahrenanalyse 2.Abhilfemaßnahmen starten und dokumentieren 3. Beschwerde-Management einführen 4.Pflicht zur Berichterstattung Wird jetzt alles teurer? Die Unternehmen kostet die Umsetzung des Gesetzes 0,1 bis 0,6 Prozent des Umsatzes. Mehr nicht! Beispiel: Vom Preis einer Tafel Schokolade gehen derzeit zwischen vier bis fünf Cent als Lohn an die Kakaobäuerinnen und -bauern in Afrika. Würde der Lohn auf ein Existenz sicherndes Niveau angehoben, würde eine Tafel um etwa fünf Cent teurer. Start:

ab 01.01.2023 für Firmen mit über 3.000 Mitarbeitern. ab 01.01.2024 für Firmen mit über 1.000 Mitarbeitern. Empfindliche Strafen: Geldbußen bis zu 2 % des weltweiten Umsatzes und Ausschluss von öffentlichen Verträgen.

Bettina Göller

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