Unsere Fraktionsvorsitzende Bettina Göller zur möglichen Grundsteuer C

20. Mai 2021

Liebe Freunde und Mitglieder der SPD,

Am 22.4. haben wir als SPD Fraktion im Gemeinderat einen Antrag zur Einführung der Grundsteuer C durch den bayrischen Landtag gestellt: 1.Für den Markt Großostheim wäre die Einführung einer Grundsteuer C ein wirkungsvolles Instrument zur Aktivierung brachliegender Bauplätze und zur Reduzierung unnötigen Flächenverbrauchs. Durch den im Dezember 2020 vorgelegten Regierungsentwurf für ein Bayerisches Grundsteuergesetz (BayGrStG), der auf eine Grundsteuer C verzichtet, wird das Ziel des schonenden Umgangs mit unserer Natur deutlich verfehlt. 2. Der Gemeinderat fordert den Bayerischen Landtag auf, im zukünftigen Bayerischen Grundsteuergesetz den Gemeinden die Erhebung einer Grundsteuer C ausdrücklich zu ermöglichen. Begründung: Auf Grund einer vor kurzem im Gemeindegebiet Großostheim durchgeführten Erhebung ist bekannt das zurzeit 355 voll erschlossene Grundstücke vorhanden sind, für die nicht die Absicht besteht sie zeitnah einer Bebauung zuzuführen. Bayern braucht eine einfache und gerechte Grundsteuer. Dazu gehört auch, dass Städte und Gemeinden die Möglichkeit haben, eine Grundsteuer C für sogenannte baureife Grundstücke zu erheben. Das sind Grundstücke, die der Grundsteuerpflicht unterliegen aber trotz ihrer Baureife oft jahrzehntelang baulich nicht genutzt werden. Die Möglichkeit, einen besonderen Hebesatz für baureife Grundstücke festzulegen, hat der Bundesgesetzgeber den Kommunen ausdrücklich mit seinem „Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung“ vom 5. Dezember 2019 eingeräumt. Das ist ein wichtiger Schritt gegen den unnötigen Flächenfraß. Durch die Grundsteuer C wird ein deutlicher Anreiz für die Schließung von Baulücken gesetzt. Die Bayerische Staatsregierung hat dem Bayerischen Landtag einen Entwurf für ein Bayerisches Grundsteuergesetz vorgelegt, der von dieser Regelungsmöglichkeit bewusst nicht Gebrauch macht und eine Grundsteuer C nicht vorsieht. Die im Bundesrecht vorgesehene Länderöffnungsklausel will die Staatsregierung also dazu nutzen, das vom Bund vorgesehene Modell nicht ins Landesrecht zu übernehmen. Auch wenn das nunmehr in Bayern auf den Weg gebrachte Flächenmodell zur Grundlagenermittlung im Besteuerungsverfahren der Grundsteuer grundsätzlich als ein einfaches, praktikables und nachvollziehbares Veranlagungsverfahren angesehen werden kann, vergibt das Land Bayern mit dem ausdrücklichen Verzicht auf eine erweiterte Besteuerungsmöglichkeit für baureife Grundstücke die Chance, den Kommunen für eine an örtlichen Bedürfnissen ausgerichtete Mobilisierung brachliegender Baulandflächen ein geeignetes Instrument an die Hand zu geben. Damit wird den Städten Gemeinden in Bayern das Recht vorenthalten, selbst vor Ort darüber zu entscheiden, ob sie Baulücken steuerlich belasten oder nicht. Uns ist bewusst, dass nach Einführung der Grundsteuer C nicht alle unbebauten Grundstücke sofort auf dem „Markt“ zu haben sind- allerdings ist ein eine Möglichkeit den „Flächenfraß“ in den Gemeinden zu reduzieren und die Ausuferung unserer Gemeinde in Grenzen zu halten. Darüber wurde unsere Landtagsabgeordnete Marina Fehlner informiert mit der Bitte sich im Landtag für die Einführung der Grundsteuer C stark zu machen.

Bettina Göller

Teilen